Stellenangebot

Wir suchen regelmäßig innerhalb unserer bestehenden Regionen für den

Aufbau einer sozialpädagogischen Lebensgemeinschaft (SpLG)

pädagogische Fachkräfte mit einer Ausbildung als Erzieher*innen, Dipl. Sozialpädagog*innen, Heilpädagog*innen, die bereit sind, ihr Leben eine Zeit lang mit 2 bis 4 Kindern in einem gemeinsamen Haushalt zu teilen. 

Sie sollten ...

  • viel Erfahrung mit Kindern mitbringen und das Zusammenleben aus anderen beruflichen Lebensbezügen kennen z.B. aus der Heimerziehung.
  • Spaß daran haben, sich neuen Herausforderungen zu stellen und über ein erprobtes Durchhaltevermögen verfügen.
  • Ihren Humor auch in Zeiten hoher Belastung nicht verlieren.
  • die Fähigkeit zur selbstkritischen Reflexion haben.
  • über ein großes Haus/Wohnung verfügen oder bereit sein, ein solches anzumieten, damit genügend Platz für alle Mitglieder der Lebensgemeinschaft vorhanden ist.
  • in einer Umgebung leben, in der Sie sich akzeptiert fühlen und in dem Kinder mit einem besonderen Erziehungsbedarf ihren Platz finden können.
  • schon über einen Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen oder Niedersachsen verfügen.

Zur Unterstützung Ihrer Betreuungsarbeit bieten wir Ihnen:

  • Begleitung und Beratung im Aufnahmeverfahren
  • regionale Erziehungsleitung
  • regelmäßige fachliche Begleitung 
  • Beratung und Unterstützung in der Zusammenarbeit mit Herkunftsfamilien
  • Krisenintervention
  • Bereitschaftschaftstellen/Springerfachkräfte für Vertretung
  • regionale Zusammenarbeit mit anderen sozialpädagogischen Lebensgemeinschaften
  • kollegialen Austausch in Arbeitskreisen und Dienstbesprechungen
  • Supervision
  • Fortbildung (intern und extern)
  • zentrale Verwaltung

Der finanzielle Rahmen unseres Konzeptes sieht vor:

  • unbefristete sozialversicherungspflichtige Anstellung
  • Vergütung in Anlehnung an den TVöD (1/2 Gehalt pro Kind) und Zulage
  • Weihnachtsgeld
  • betriebliche Altersversorgung (vollständig Arbeitgeber finanziert) 
  • Möglich "Fahrradleasing"
  • steuerfreie Ehrenamtspauschale (Übungsleiterpauschale) für Partner*innen
  • finanzielle Mittel für die Anstellung von Entlastungskräften (Minijob)
  • finanzielle Mittel für Freizeitmaßnahmen der Kinder/Jugendlichen
  • bei 3 oder 4 Kindern zusätzlich fest angestellte Fachkräfte
  • Gehaltsfortzahlung auch bei Unterbelegung bis zu 6 Monate
  • Sachleistungen für die zu betreuenden Kinder/Jugendlichen
  • Wohnkostenzuschüsse

Ansprechpartner

Wenn Sie an unserem Konzept und der Zusammenarbeit mit uns interessiert sind, wenden Sie sich bitte an:

Dorothee Kieslich 
 0 52 63 / 94 83 0
 Jugendhilfe(at)sonderpflege.de 

oder an eine unserer regionalen Erziehungsleitungen

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