Sie sollten ...
- viel Erfahrung mit Kindern mitbringen und das Zusammenleben aus anderen beruflichen Lebensbezügen kennen z.B. aus der Heimerziehung.
- Spaß daran haben, sich neuen Herausforderungen zu stellen und über ein erprobtes Durchhaltevermögen verfügen.
- Ihren Humor auch in Zeiten hoher Belastung nicht verlieren.
- die Fähigkeit zur selbstkritischen Reflexion haben.
- über ein großes Haus/Wohnung verfügen oder bereit sein, ein solches anzumieten, damit genügend Platz für alle Mitglieder der Lebensgemeinschaft vorhanden ist.
- in einer Umgebung leben, in der Sie sich akzeptiert fühlen und in dem Kinder mit einem besonderen Erziehungsbedarf ihren Platz finden können.
- schon über einen Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen oder Niedersachsen verfügen.
Zur Unterstützung Ihrer Betreuungsarbeit bieten wir Ihnen:
- Begleitung und Beratung im Aufnahmeverfahren
- regionale Erziehungsleitung
- regelmäßige fachliche Begleitung
- Beratung und Unterstützung in der Zusammenarbeit mit Herkunftsfamilien
- Krisenintervention
- Bereitschaftschaftstellen/Springerfachkräfte für Vertretung
- regionale Zusammenarbeit mit anderen sozialpädagogischen Lebensgemeinschaften
- kollegialen Austausch in Arbeitskreisen und Dienstbesprechungen
- Supervision
- Fortbildung (intern und extern)
- zentrale Verwaltung
Der finanzielle Rahmen unseres Konzeptes sieht vor:
- unbefristete sozialversicherungspflichtige Anstellung
- Vergütung in Anlehnung an den TVöD (1/2 Gehalt pro Kind) und Zulage
- Weihnachtsgeld
- TVöD S+E- Zulage
- betriebliche Altersversorgung (vollständig Arbeitgeber finanziert)
- Inflationsausgleichprämie
- weitere Benefits wie Bikeleasung, Firmenfitness
- steuerfreie Ehrenamtspauschale (Übungsleiterpauschale) für Partner*innen
- finanzielle Mittel für die Anstellung von Entlastungskräften (Minijob)
- finanzielle Mittel für Freizeitmaßnahmen der Kinder/Jugendlichen
- bei 3 oder 4 Kindern zusätzlich fest angestellte Fachkräfte
- Gehaltsfortzahlung auch bei Unterbelegung bis zu 6 Monate
- Sachleistungen für die zu betreuenden Kinder/Jugendlichen
- Wohnkostenzuschüsse